Geplant war ja eine dauerhafte Wiedereröffnung zu Ostern 2020...

Aber unvorhersehbare 'bürokratische' Hindernisse haben das leider vereitelt!

Gut, zugegeben; es sind auch finanzielle Überlegungen im Spiel...

 

Aber keine Sorge, wir lassen uns nicht entmutigen und arbeiten fieberhaft daran.

Wann es dann endlich so weit ist, wird hier stehen!

 

Bitte um Geduld

Eine dauerhafte Wiedereröffnung ist definitiv geplant!!!

 

  

 

Bunker Tessin - exklusiv

Ein geheimnisvolles Relikt des Kalten Krieges.
Errichtet Anfang der 70er Jahre - genutzt bis zur politischen Wende - danach verschlossen und versiegelt - bis zum 08.07.2011
Um 23:43 fiel der letzte Brocken der massiven Betonversiegelung.
Das für einen möglichen Krieg vorbereitete Zentrum der Gefechtsführung der Volksmarine der DDR bei Tessin in Mecklenburg Vorpommern, allgemein bezeichnet als Hauptgefechtsstand (HGS) der Volksmarine.
Eine schwer geschützte Bunkeranlage mit all ihren Geheimnissen.
Viele davon bewahrt die Anlage bis in die Jetztzeit. 
Historiker und neugierige Bunkerfreaks rücken sie ab und an in das Zentrum der Aufmerksamkeit.
Zu lesen sind Bezeichnungen wie; Hauptgefechtsstand der Volksmarine, Hauptgefechtsstand-18, Relaisstation-18 und welche auch immer.
Über Funktion und Zweckbestimmung, Ausrüstung und ihre nachrichtentechnische Sicherstellung wurde und wird nach wie vor viel spekuliert.
Autoren haben versucht die Anlage zu beschreiben, ihr ein Gesicht zu geben, stützten sich auf Erinnerungen von Zeitzeugen der Volksmarine sowie Aussagen zu der typengleichen Bunkeranlage in Hennickendorf, weniger auf Zeitdokumente. 
Die hier vorgestellte Bunkeranlage, die Beschreibung ihrer Errichtung, Nutzung und geplante Erweiterung geht weit über bisherige Dokumentationen hinaus.
Sie basieren überwiegend nur auf den Aussagen von Zeitdokumenten, bereitgestellt vom Bundesarchiv.
Unter Bezugnahme auf diese kann die im Folgenden dargestellte Beschreibung des Bunkers Tessin als Exklusivbericht bezeichnet werden. 

Als Betreiber der Webseite danke ich allen, die mich in meinem Bemühen zur objektiven Darstellung des Bunkers Tessin und seiner Geschichte unterstützt haben.
Mein besonderer Dank gilt denen, die über Wochen akribisch die Dokumente aus dem Bundesarchiv analysiert und ausgewertet haben und somit maßgeblich zur Gestaltung der Webseite beitrugen.

 

Nach oben



  Volksmarine der DDR

Die Volksmarine der DDR, eine Teilstreitkraft der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR, wurde mit Beschluss des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) vom 19.10.1960 aus den Seestreitkräften (SSK) gebildet. Ab 3. November 1960 führten die Seestreitkräfte den Namen „Volksmarine“ und eine besondere Dienstflagge.

Eine der Aufgaben als Folge des Beschlusses war der Aufbau eines Gefechtsführungssystems. Es umfasste die Führungsstellen

Das System erfasste sowohl die Führungsstellen der ständigen, als auch höherer Stufen der Gefechtsbereitschaft.

Nach oben



Das Gefechtsführungssystem 

Die Führungsstellen waren in den Standorten ständiger Dislozierung und außerhalb entlang des Küstenstreifens der DDR vorbereitet.
Ihrer Funktion entsprechend wurden sie bezeichnet als täglicher Gefechtsstand (TGS) oder täglicher Führungspunkt (TFP) zur Herstellung der Führungsbereitschaft bei Auslösung der erhöhten aus der ständigen Gefechtsbereitschaft und als Gefechtsstand (GS) oder Führungspunkt (FP) nach Auslösung von Stufen höherer Gefechtsbereitschaft, wie z.B. GK – Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr oder VG – volle Gefechtsbereitschaft.
Die Normzeit für die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der TGS / TFP war in der Regel für alle nach 1 Stunde und 30 Minuten zu realisieren.
Parallel dazu hatten sich Vorkommandos zu den GS / FP in Marsch zu setzen, sofern abgesetzte GS / FP zu besetzen waren.

Anmerkung: Nicht alle Einheiten hatten abgesetzte GS / FP, mitunter war der auch im Objekt der ständigen Dislozierung.

Der HGS Tessin hatte in Abhängigkeit von der Bereitschaftsstufe nach 3 Stunden und 10 Minuten, bzw. 2 Stunden und 30 Minuten arbeitsbereit zu sein.
Das Personal kam überwiegend aus dem Bestand des Kommandos der Volksmarine in Rostock-Gehlsdorf.
Entsprechend vorhandener Gefechtseinteilungen kannte jeder Angehöriger seine Aufgabe, seine Funktion und den Einsatzort bei Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft.
Im Einzelnen waren folgende Führungsstellen vorbereitet:

  • Für den Stellvertreter des Ministers und Chef der Volksmarine: 
Hauptgefechtsstand HGS Tessin
Täglicher Gefechtsstand TGS Rostock-Gehlsdorf
Reservegefechtsstand RGS Neuhof (bei Stralsund)
Rückwärtige Führungsstaffel RFS Wahrstorf (bei Rostock)
Hilfsführungsstelle (stationär) HFS Groß-Schwansee
Schwimmende Führungsstelle H-02* schwimmender Stützpunkt

* Der Schwimmende Stützpunkt vom Projekt 62 (hier mit spezieller Ausrüstung als Stabs- und Führungsschiff sowie Nachrichtentechnik) wurde mit der Bordnummer H-02 in Dienst gestellt. Im Lauf der Jahre wurden die Bordnummern mehrmals gewechselt. Letzte bekannte Bordnummer des Schiffes war N-82.

Außer dem HGS wurden die Führungsstellen erst in der zweiten Hälfte der 70er Jahre als teilgeschützte Objekte errichtet. Die Hilfsführungsstelle (stationär) wurde erst 1984 für eine Nutzung vorbereitet. Sanierungsarbeiten, insbesondere die Beseitigung von Feuchteschäden in den vorgefundenen teilgeschützten Bunkern, gingen der Nutzung voraus.
Übergabe Wahrstorf zur Nutzung im Jahr 1975, Ausbaubeginn Neuhof 1976
Quelle: Teilbericht zum Informationsbericht über den Stand der Gefechtsbereitschaft und Mobilmachung der Truppen, die zum Bestand des VSK gehören, Stand 01.01.1976 und 01.01.1977.
Im Februar 1980 wurde berichtet, dass der Bau des teilgeschützten Gefechtsstandes der 1. Flottille abgeschlossen und der der 4. Flottille im Bau war.
Quelle: Teilbericht zum Informationsbericht über den Stand der Gefechtsbereitschaft und Mobilmachung der Truppen, die zum Bestand des VSK gehören vom 19.02.1980

 

  • Für die Chefs der Verbände 
Flottillen TGS GS
1.Flottille Peenemünde Bansin / ab 1978 Trassenheide
4.Flottille Rostock-Markgrafenheide ab 1979/80 Schwarzenpfost
6.Flottille Dranske Stubbenkammer / Schwimmender Stützpunkt H-02 / ab Mitte 80er Jahre Kap Arkona
6.Grenzbrigade Küste Rostock Graal-Müritz

Auch die Führungsstellen der Verbände (GS) waren in teilgeschützten Bereichen vorbereitet. Ihr Deckungsgrad bestand in einer 1 m Erdüberdeckung. Die Notstromversorgung erfolgte über mobile Einrichtungen. 
Die Zuweisung des schwimmenden Stützpunktes H-02 basierte auf einem Entschluss des STMCVM vom 16.12.1977.
Ein Einsatz des Stützpunktes H-02 auch als HFS für den STMCVM wurde nicht ausgeschlossen.
In keinem der Zeitdokumente finden sich allerdings Hinweise darauf, dass Führungsstellen der Volksmarine zugleich als Führungsstellen der Verbündeten Ostseeflotten (VOF) der Armeen des Warschauer Vertrages vorbereitet waren.
Gelegentlich ist es so zu lesen, auch den Besuchern der Anlage in Kap Arkona z.B. wird es so vermittelt. 
Die GS der Verbände waren für die Aufnahme von bis zu 96 Mitarbeitern, davon 78 aus dem operativen Bereich und 18 aus dem Bereich Nachrichten vorbereitet.
Die Anzahl der Kfz-Deckungen für die GS belief sich auf unterschiedliche Größenordnungen, in der Regel aber 7 – 11. 

 

  • Für die Kommandeure selbständiger Truppenteile und Einheiten
Truppenteil / Einheit TGS / TFP  GS
Marinehubschraubergeschwader-18*
(MHG-18)
TGS Stralsund- Parow Stralsund-Parow
Küstenraketenabteilung-18*
(KRA-18)
TFP Darß Schwarzenpfost
(bei Rostock)
Kampfschwimmerkompanie-18*
(KSK-18)
TFP Kühlungsborn Mesekenhagen

* Bezeichnungen laut Struktur 1986
 

Für das MHG-18 war der Bau eines neuen GS bis zum Jahr 1995 geplant.

 

Nach oben



Begriffserklärung

Um im Weiteren die Zusammenhänge innerhalb der Volksmarine verstehen zu können, muss es eine Begriffserklärung zu genannten Bezeichnungen geben:

  • HGS / Hauptgefechtsstand
  • HGS-18 / Hauptgefechtsstand-18
  • RS-18 / Relaisstation-18                              
  • Bunker Tessin
  • HNZ-34 / Hilfsnachrichtenzentrale-34

Oftmals werden die Begriffe nicht korrekt interpretiert, nicht selten werden sie ein und demselben Objekt zugewiesen.
Letztgenannte Aussage ist nur für die Bezeichnungen HGS und RS-18 zutreffend.
HGS ist eine ganz allgemeine Bezeichnung für den Hauptgefechtsstand der Volksmarine, verkörpert durch wenige oberirdische Gebäude und das Hauptbauwerk (HBW) – einen schwer geschützten Bunker. Diesem Begriff ist kein Strukturelement (Einheit) des Kommandos der Volksmarine (Kdo. VM) zugeordnet. Den beiden anderen Begriffen sind Strukturelemente zugeordnet. Sie tragen u.a.  die Ziffer 18, diese ist in allen Strukturelementen der Volksmarine zu finden, z.B. MHG-18 oder KRA-18.
Hinter dem Begriff HGS-18 verbirgt sich ein Strukturelement, unterstellt dem Chef des Stabes der VM. Es stellte unter allen Lagebedingungen das oberste Führungsorgan des STMCVM im Gefechtsdienst dar, vergleichbar mit dem Diensthabenden System (DHS) der Luftstreitkräfte/ Luftverteidigung (LSK/ LV).
In der ständigen Gefechtsbereitschaft arbeitete dieses Führungsorgan aus den TGS des STMCVM in Rostock-Gehlsdorf, den TGS der Verbände und selbständigen Einheiten. 
Das Element RS-18 war ebenfalls dem Chef des Stabes der VM unterstellt und fachlich angeleitet vom HGS-18.
Die technische Basis der RS-18 bestand aus einem Schutzbauwerk der Schutzklasse „A“, heute allgemein als Bunker Tessin oder HGS bezeichnet. Der Personalbestand war vorbereitet zur parallelen Lageführung und zur Sicherstellung entsprechender Nachrichtenverbindungen. Gleichzeitig hatte er die ständige Bereitschaft zur Belegung als Gefechtsführungszentrum des STMCVM zu gewährleisten.
Mit der taktischen Bezeichnung „Relaisstation“ wurde die wahre Funktion verschleiert.
Aus dem Umland des stark gesicherten Areals der Relaisstation war nur ein über die Baumgipfel hinausragender 38 m hoher Stahlgittermast mit wenigen Parabolantennen zu sehen, typisch eben, wie sie vieler Orts als Einrichtungen der Deutschen Post vohanden waren.
Die technische Basis der RS-18 verfügte über eine Nachrichtenzentrale, die im gedeckten Nachrichtensystem der NVA über ein vorbereitetes Nachrichtenverbindungsnetz eingebunden war.
Mit dem Ziel ihre ursprüngliche Funktion als geschützte Führungsstelle gegenüber dem Personal anderer Nachrichtenzentralen und posttypischen Einrichtungen geheim zu halten, wurde ihr die Bezeichnung Hilfsnachrichtenzentrale- 34 (HNZ) zugeordnet.

Nach oben



Entwicklung HGS

In den Sitzungen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) der DDR am 25.03.1968 und 27.06.1968 wurden umfangreiche Aussagen und Beschlüsse zur Erhöhung der Kampfkraft der NVA für die Jahre 1971 bis 1980, u.a. auch für der Volksmarine der DDR getroffen, die an das Führungssystem qualitativ neue Forderungen stellten. So war unter anderem in der Konzeption zur Entwicklung der NVA vorgesehen:

  • die Aufstellung eines Marinefliegergeschwaders,
  • die Aufstellung einer Artillerieschnellbootsbrigade,
  • die Erhöhung der Anzahl der U-Jagdhubschrauber von 4 auf 12,
  • die Erweiterung der Küstenschutzschiffsabteilung zur Brigade,
  • die Aufstellung der Funkmessschiffsabteilung u.a.

Die Führung vorhandener sowie der neu aufzustellenden Einheiten erforderte neue Überlegungen für die Sicherstellung der Gefechtsführung unter allen Lagebedingungen.
An ausgebauten und geschützten Führungsstellen fehlte es, sie wurden mehr und mehr unabdingbar.

Nur wenige Monate später, am 21.11.1968, beschloss der NVR die „Konzeption zur Errichtung von geschützten Führungsstellen im Zeitraum 1971 – 1980 zur Gewährleistung der politischen, militärischen und staatlichen Führung in Spannungsperioden und im Verteidigungszustand.
Die Konzeption beinhaltete klare und exakt formulierte Zielstellungen für den Bunkerbau in der DDR.
Umgangssprachlich, so ist es in Sachbüchern zu lesen, wird diese Konzeption als das 1. Bunkerbauprogramm der DDR bezeichnet.

Wenn auch der HGS der Volksmarine in der o.a. Konzeption des NVR der DDR keine Erwähnung findet, ist davon auszugehen, dass mit der Konzeption die Basis für Entscheidungen des Ministers für Nationale Verteidigung gegeben war. Denn unmittelbar nach Beschluss der Konzeption begannen die Projektierungen und Berechnungen für den HGS.
Eine Gesamtkostenzusammenstellung für das HBW/Bunker weist zuerst eine Gesamtsumme von  60.671.300,- Millionen DDR Mark aus.
Wurde aber am 16.06.1970 um 286.700,- auf 60.958.000,- aufgestockt. GVS-Nr.: B 58 589  Seite 164
Angaben in Veröffentlichungen gehen von gerundet 100 Mio. Mark aus.

Autoren schreiben von einem Baubeginn 1968.
Man darf da unterschiedlicher Auffassung sein, das ist eine Frage der Definition des Wortes ‚Baubeginn’.
Zum anderen weisen die vorliegenden Dokumente keinen exakten Baubeginn aus.  Entsprechende Geheimdokumente, wie z.B. die „Objektliste zum Investitionsvorhaben 16/001 – Auftrags- Nr.: 21 141 – 00“ beim VEB Projektierungsbüro Süd/ Produktionsbereich I- 2, mit der GVS-Nr.: B 58 589 Seite 48 vom 05.06.1970, lassen die Schlussfolgerung zu, dass ein Baubeginn nicht vor 06. 1970 erfolgte. Bezeichnetes Dokument enthält z.B. Angaben zu den Objektbezeichnungen, die Beschreibung des Baugeländes und des Baugrundes, die Bautechnologie, den Baustellenaufschluss und die Festlegungen für Einzelmaßnahmen.
Die Inbetriebnahme des Schutzbauwerkes erfolgte gemäß GVS-Nr.: D 374 856 1.Ausf., Bl. 7 am 01.12.1974.
Eine frühere Inbetriebnahme findet in den vorliegenden Dokumenten keine Bestätigung
Für die Organisation und Sicherstellung der Führung aus dem Schutzbau war ein Personalbestand von 292 Personen vorgesehen.
Dieser war in einer Organisationsstruktur erfasst und hatte folgende Zusammensetzung

Zur Aufrechterhaltung der ständigen Gefechtsbereitschaft des Schutzbauwerkes war ein Wartungs- und Instandsetzungs- Dienst (WID) in einer Stärke von rd. 70 Personen eingesetzt.
Der Schutzbau ist bis auf den fehlenden Verbindungsstunnel vom Staabsgebäude identisch mit dem Schutzbau in Hennickendorf bei Luckenwalde.
Nur zwei dieser Schutzbautypen sind in der DDR errichtet worden.
Von den einst in Tessin installierten oberirdischen Anlagen sind heute leider nur noch wenige Relikte zu sehen und es werden durch sog. „Sicherstellungen“ immer weniger:

 

Abgasanlage Netzersatzanlage gegenüber
dem Eingang zum Bauwerk
 
 
Antennenmast im Antennen-
feld der Funkempfangszentrale
 
 
Einer von zwei Notausstiegen
aus dem Bunker
 
 
Einführung für Fernmeldekabel und
Lagerung von Antennereserven
 
 
Mastfundament des 38 m hohen
Stahlgittermastes
 
 
>Antennenmastfuß mit der
Erdungsschiene
 
 
1. Unterkunftsgebäude, errichtet bis 1983/84
 
 
2. Unterkunftsgebäude, errichtet 1974
 
 

Nach oben



Lage und technische Basis des HGS

Der Standort des HGS, gelegen an der Laager Chaussee (L 18) zwischen den Ortschaften Laage und Tessin, ca. 1,5 km westlich der Gemeinde Drüsewitz ist gegen Einsicht durch einen Waldgürtel geschützt.
Das gesamte Gelände war mit einer Hochspannungsanlage (HSA) gesichert. Reste dieser sind heute noch zu sehen.
Das Areal war unterteilt in die Unterkunfts- und Hauptbauwerkszone (entspricht bei den Landstreitkräften der Parkzone).
Das Gelände wurde durch 14 Baugrundbohrungen in den Tiefenbereichen bis 22,0 m erkundet.
Im Ergebnis wurde das Hauptbauwerk (HBW), der Schutzbau, in nichtbindigen Boden eingebracht.
Eine 300 mm dicke, kapillarbrechende Schicht unterhalb der Bodenplatte des Schutzbaus wurde damals als ausreichend empfunden.
Zur Sicherung des Bauwerkes gegen Wasser- und Erdfeuchtigkeit wurden bituminöse Anstriche verwendet.  

Nach oben



HBW/Bunker des HGS

Das Bauwerk stellt einen zweigeschossigen massiven Baukörper in B 300 dar, mit den Grundrissabmessungen von 49,3 x 57,5 m und Geschosshöhen von 3,60 und 3,20 m in Rohbaulichten.
Über dem 1. Untergeschoss (UG) ist ein Zwischengeschoss mit der Raumhöhe von 2 m angeordnet, teilweise mit Kies verfüllt. In diesem Geschoss wurden duplierend Rohre für die Frischluftzuführung der Klima- und Dieselanlage und für die Abluft der Klimaanlage verlegt. Das Bauwerk war in die höchste Schutzklasse „A“ eingeordnet d.h., es war für einen Überdruck aus einer Kernwaffendetonation von 25 kp/ cm² ausgelegt und konnte der Wirkung von betonbrechenden Bomben mit einem Kaliber bis 2.500 kg widerstehen.
Das Bauwerk ist mit einer umlaufenden (überkragenden) Zerschellschicht versehen.
Die Bruttogeschossfläche  des Bunkers beträgt 3.430 m², die Nutzfläche 2.961 m².                         
Alle von Personal benutzten Dienst- und Arbeitsräume sind mit Schwingfußbodenplatten versehen.
Die Projektierung erfolgte durch VEB Projektierungsbüro Süd / Produktionsbereich I - 2  unter dem Investitionsvorhaben 16/001.


 

Querschnitt durch das HBW/Bunker Tessin mit entsprechenden Maßangaben.

Das Bauwerk ist für drei Betriebsweisen (Arbeitsregime) ausgelegt,

  • Regime I / Normallüftung – ein Mischluftsystem, in dem der Frischluftanteil um 10-15% größer gewählt ist als der Abluftanteil, um eine Überdruckhaltung zu gewährleisten,
  • Regime II / Schutzlüftung – das Bauwerk ist durch die hermetische Linie in zwei Gebiete aufgeteilt, die saubere Zone (inaktive) und die verseuchte Zone (aktive). Über Druckklappen, Grobstaubfilter, hermetische Klappen und radiologische und chemische Filter wird die gereinigte und entseuchte Luft aus einer Luftsammelkammer angesaugt,
  • Regime III / Hermetisation – übersteigt die Nennkonzentration an schädlichen Beimengungen in der Außenluft das Abscheidevermögen der chemischen und radiologischen Filter wird das Bauwerk in den getauchten Zustand gefahren, d.h. im Bauwerk herrscht reiner Umluftbetrieb.

Dabei wurde die Sauerstoff- und Kohlendioxid-Konzentration laufend überwacht.
Sollte einer der beiden Werte eine vorgegebene Konzentration über- oder unterschreiten wurden Luftgeneratoren russischer Bauart (RDU) in Betrieb genommen.
Für diesen Fall waren im HBW/Bunker 125 RDUs und 265 Komplekte dazu eingelagert.

Diese RDUs absorbieren durch einen chemischen, exothermischen Prozess Kohlendioxid und setzen Sauerstoff frei.

 

 

Der o.a. Objektliste zum Investitionsvorhaben 16/001 ist zu entnehmen das die Notstromanlage des Bauwerkes aus 4 Dieselgeneratoraggregaten Typ 6 VD 18/15 A-1/ 260 kVA besteht.
Die Netzersatzanlage befindet sich im 2. Untergeschoss (2. UG).  Drei der Dieselgeneratoren sollten jeweils im Havariefall die Last übernehmen, der vierte blieb als Reserve. Der eingelagerte Kraftstoff für die Netzersatzanlage war mit drei Tankbehältern für je 10 m³ vorgesehen. Mit dieser Kraftstoffmenge konnten drei Dieselgeneratoraggregate für ca. 6 Tage im Dauerbetrieb gefahren werden.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wäre dann eine Hermetisationszeit von 15 Tagen möglich gewesen.

…und danach???

 



 

Das 1.UG diente vorrangig als Gefechtsführungszentrum und der Installation der Nachrichtensysteme.





 

Im 2. Untergeschoss befanden sich neben weiteren Einrichtungen der Nachrichtenzentrale die für das Betreiben einer Bunkeranlage wichtigen, allgemeinen Elemente, wie Stromversorgung, Klima, Lüftung, Sozialeinrichtungen und Dispatcherraum.

Nach oben



Bauliche Probleme im HGS

Bereits wenige Monate nach Nutzungsbeginn des Schutzbauwerkes veranlassten Durchfeuchtungen in den Versorgungsschächten, der Heizung, der Nachrichteneinführung, den Notausstiegen, der Elektrik sowie auch im Eingangsbereich erforderliche Handlungen.
Eine Beeinträchtigung der Schutzeigenschaften des Bauwerkes war aber nicht gegeben.
In Verantwortung der Verwaltung Spezialbauwesen wurden die Ursachen untersucht und entsprechende Maßnahmen in der zweiten Hälfte 1976 veranlasst und durchgeführt. Letztendlich nur mit mässigem Erfolg. Die Durchfeuchtungen blieben erhalten, neue kamen hinzu. Insbesondere im Eingangsbereich des Bauwerkes, im Deckenbereich des 1. Untergeschosses , in der Frischluftzuführung und im Bereich Richtfunkräume.
Die Durchfeuchtungen führten zur Bildung einer Arbeitsgruppe (AG) „Feuchteschäden“. Im Ergebnis erfolgten umfangreiche Erneuerungsinvestitionen durch die Unterkunftsabteilung 2 (UKA) zur Beseitigung der Schäden im Zeitraum 1982/ 83. Mehrere Dokumente jener Zeit, wie z.B. VVS-Nr.: A376 253 oder GVS-Nr.: D 240 647 geben Aufschluss über die einzelnen Aktivitäten.
Die im HBW/Bunker installierte Frischluftanlage im Bereich der Filteranlage entsprach schon 1974 mit der Inbetriebnahme des Bunkers nicht mehr den neuesten Erkenntnissen der Technik.
Sie garantierte keinen sicheren Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (MVM).
Die zum Einsatz gebrachten Blechrohre der Lüftung wiesen Undichtheiten auf und mussten im Rahmen einer Rekonstruktion ersetzt werden.
Parallel dazu wurden hermetische Klappen vor und nach den Spezialfiltern mit den dazugehörenden neuen Gestellen eingebaut.
Eine umfangreiche Rekonstruktion im HBW/Bunker wurde im Zeitraum vom 01.04.1984 bis 01.12.1986 erforderlich. Im Rahmen dieser Rekonstruktion erfolgte auch der Bau eines neuen Unterkunftsgebäudes bis 09/1984. Es wurden umfangreiche Investitionsaufgaben umgesetzt, so u.a. unter dem Investitionsvorhaben 16/ 8145 die Feuchtesanierung, die Rekonstruktion der Druck-, Netzersatz- und E-Anlage, sowie der Einbau neuer Schutztechnik (Klappen).
Unter der Vorhaben- Nr. 16/ 8215 wurde die gesamte Übertragungs- und Stromtechnik erweitert, neue Fernkabel verlegt und die Erneuerung der Fernbeobachteranlage begonnen.
Im Detail sind die geplanten Arbeiten dem Dokument GVS-Nr. D 376 131 zu entnehmen.

Betrachtet man alle hier getroffenen Aussagen mit der Fragestellung nach dem Kommandanten der RS-18 in dieser Zeitperiode, verweisen die Dokumente ab Mai 1977 auf Kapitän zur See Dr. Thomas.
Er hat am 01.12. 1976 die Funktion von Fregattenkapitän Weber übernommen der diese Funktion seit 01.12.1974 ausübte.
Im Juli 1987 übernahm Kapitän zur See Schultze die Funktion als Kommandant. 

Nach oben



Hauptgefechtsstand-18

Als oberstes Führungsorgan des STMCVM (Stellvertreter des Ministers und Chef der Volksmarine) erfüllte der Personalbestand die gestellten Aufgaben im sogenannten Gefechtsdienst (GD).
Die Grundlagen bildeten Direktiven des Ministers, die Dokumente des Zusammenwirkens der verbündeten Ostseeflotten „Baltika“ und Anordnungen. So hatte die Volksmarine unter allen Lagebedingungen, der ständigen und höherer Stufen der Gefechtsbereitschaft, selbständig und im Zusammenwirken mit der Baltischen Rotbannerflotte (BRF) und der Polnischen Seekriegsflotte (PSKF)

  • ein unbemerktes Durchlaufen und Handeln von NATO- Schiffskräften in der Operationszone der Volksmarine zu unterbinden,
  • die Flottenkräfte des NATO- Kommandos „Ostseeausgänge“ aufzuklären und ihre Handlungen unter Kontrolle zu halten,
  • die Seegrenze der DDR zuverlässig zu sichern,
  • günstige Bedingungen zur Entfaltung und zum Einsatz eigner und verbündeter Kräfte mit Beginn von Kampfhandlungen zu schaffen.

Mit einfachen Worten ausgedrückt, kein einziges Schiff der Schiffsstoß- und Minenlegerkräfte, sowie U- Boote des NATO- Kommandos „Ostseeausgänge“ blieben im Operationsgebiet der VM unaufgeklärt und unbegleitet.

So u.a. auch die am 13. Mai 1984 um 23:00 Uhr provozierte Verletzung der Territorialgewässer der DDR durch den Tender „MAIN“ der Bundesmarine im Bereich der Reede Rostock.
Ein Protest gegenüber dem Bundeskanzleramt durch den ständigen Vertreter der DDR in der BRD war die politische Antwort.

Zur Aufklärung und Begleitung wurden sowohl Schiffskräfte, Hubschrauber und landgestützte Einrichtungen der Volksmarine und der Grenzbrigade Küste eingesetzt.
Die Koordinierung und Führung dieser Aufgaben war wesentliches Element des Gefechtsdienstes des HGS-18.
Dazu bediente sich die diensthabende Besatzung des organisierten Nachrichtensystems, bestehend aus Draht-, Richtfunk- und Funkverbindungen, die in den Betriebsarten als offene und gedeckte Fernsprech-, Fernschreib- und Datenverbindungen (bis 2.400 bit/sek) und zur Faximilebildübertragung genutzt wurden.

Nach oben



Führungstechnik im TGS / HGS-18

Zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben im Gefechtsdienst waren die Führungsstellen (hier TGS und HGS des STMCVM) mit entsprechender Führungstechnik ausgestattet, die der Lagedarstellung dienten und über das organisierte Nachrichtensystem mit Daten versorgt wurde.
Zur Führungstechnik gehörte u.a. die Fernübertragungsanlage zur Darstellung der operativen und technischen Lage (FÜ 445), das Luftlage- Informations- Display ( LID VM) zur Luftlagedarstellung unter Nutzung des Systems „Almas“ sowie Fernsehlageinformationssysteme zur Darstellung operativer und technischer Zustände der Flotte.
Die Zuführung moderner Schiffs- und Fliegerkräfte und die Bewaffnung mit ihren elektronisch gesteuerten Waffen-Systemen machten die Automatisierung von Übermittlung und Auswertung anfallender Informationen im Interesse einer umfassenden und stabilen Führung der Flottenkräfte und Truppen erforderlich.
Ein den Führungsprozess steuerndes Mittel und verknüpfendes EDV- System als integrierter Bestandteil des Führungsprozesses mit entsprechender peripherer Technik als geschlossenes System stand jedoch bis in die achtziger Jahre nicht zur Verfügung. 
Dieser Umstand schloss nicht aus, dass vielfach im Führungsprozess, die Informationsübertragung, -verarbeitung und -darstellung, die Unterstützung der Entschlussfassung und die Übermittlung der Weisungen und Aufgaben noch weitestgehend mit konventionellen Mitteln und Methoden realisiert wurden.
Zur rechnertechnischen Sicherstellung des Führungsprozesses sowie zur Unterstützung administrativer Aufgaben wurden 1975 auf dem TGS und ab 1976 auf dem  HGS des STMCVM ESER- EDV- Anlagen vom Typ EC 1020 installiert. Die mit dem Einsatz verbundenen und gesammelten Erfahrungen führten ab 1979 zu einer umfassenden Erweiterung der Rechenzentrale des TGS mit der Einführung einer leistungsfähigeren zentralen Recheneinheit EC 1040 und den Ausbau der internen und externen Speicherkapazität und den schrittweisen Anschluss von Bildschirmgeräten EC 7906.
Erst im Jahre 1985 erfolgte die Modernisierung der Rechenzentrale auf dem HGS.
Anstelle der EC 1040 wurde eine leistungsfähigere der ESER- Reihe II EC 1055M eingesetzt, die das Doppelte an Leistungsvermögen mit sich brachte. Damit konnte der, wenn auch verzögert, im „Protokoll über die Bereitstellung von Truppen und Flottenkräften der NVA für die Vereinten Streitkräfte und ihre Entwicklung in den Jahren 1981 – 1985“, geforderte Versuchsabschnitt der Volksmarine für das Automatisierte Führungssystem der Flotten (AFSF) erprobt werden.
Grundlegende Veränderungen in der Automatisierung des Führungsprozesses waren in den neunziger Jahren mit der Erweiterung des HGS und der Rekonstruktion des vorhandenen HBW/Bunkers, vorgesehen und geplant.  

Wie dem GVS-Dokument „Analyse des Standes der Entwicklung des Gefechtsführungssystems der VM bis 1985 und Vorschläge zur Entwicklung bis 1990“ (GVS-Nr. 373 374) zu entnehmen ist, bestand die Hauptaufgabe in der Schaffung eines automatisierten Führungssystems der Flotte (AFSF). Probleme der Unterbringung von Personal und Technik sollten mit einem Erweiterungsbau gelöst werden.
So ist es in dem Dokument formuliert: Im Interesse der weiteren Vervollkommnung und des Ausbaus des Gefechtsführungssystems der Volksmarine sind auf der Grundlage gesammelter Erfahrungen für das AFSF schrittweise die Voraussetzungen für eine automatisierte Führung zu schaffen. Den Schwerpunkt dabei bildet der Aufbau des automatisierten Lageübermittlungs-, Auswertungs- und Darstellungssystems (ALADS) als erster Schritt im AFSF auf der Grundlage des zentral durch das MfNV zur Entwicklung vorgesehenen „Digitalgraphischen Arbeitsplatz für das einheitliche System der automatisierten Lageerfassung, - übertragung, - auswertung und – darstellung der NVA, der Grenztruppen der DDR und der Zivilverteidigung (DIGAP-86)“. Das DIGAP-86 sollte die Grundlage für den Aufbau des ALADS ab 1990 sein.
Bestandteil des AFSF sollten sein:
-         3-4 großflächige, rechnergestützte Displays zur Lagedarstellung mit annähernd 14 automatisierten Arbeitsplätzen,
-         1 Bildschirmsystem, rechnergestützt und
-         1 Bildschreibersystem zur Darstellung zusätzlicher Informationen,
-         5-6 allgemein ausgestattete Arbeitsplätze.

Nach oben



Nachrichtensicherstellung HGS

Mit dem Ausbau des Grundnetzes des staatlichen Nachrichtenwesens der DDR erfolgten nachrichtentechnische Anpassungen des HGS an das staatliche Nachrichtennetz sowie grundlegende Veränderungen in der Organisation der Richtfunkverbindungen.
Mit der vorgesehenen Einbindung der Grundnetzknoten Rostock und Stralsund sowie von Schaltschächten in die Nachrichtensicherstellung wurden wesentliche Verbesserungen für die Sicherstellung der Führung aus dem HGS erreicht. Die Anzahl der Verbindungskapazitäten erhöhte sich enorm und über mehrere Umgehungen konnte eine hohe Manövrierfähigkeit mit Nachrichtenkanälen und Leitungstrakten erreicht werden, was wiederum die Standhaftigkeit der Verbindungen erhöhte. Ein wesentlicher Aspekt der Anpassung war die Erhöhung des Grades der Geheimhaltung der Anlage durch die Einstellung der Arbeit aller Richtfunkverbindungen. Von den an einem 38 m hohen Stahlgittermast montierten Parabolantennen wurde keine Energie mehr abgestrahlt. 
Alle Richtfunkgerätesätze (RVG 924) wurden ausgebaut und umgesetzt in das Objekt des Nachrichtenregimentes 18 nach Böhlendorf, wo ein zusätzlicher Richtfunkknoten errichtet wurde. Alle für den HGS hergestellten Richtfunkkanäle wurden vom Richtfunkknoten Böhlendorf über Drahtnachrichtenkanäle in den HGS geschaltet. Eine Prinzipdarstellung der Nachrichtensicherstellung zeigt die folgen Übersicht.
Die RS-28 bei Marlow fungierte als Funksendezentrale des HGS.

 

Nach oben



Erweiterung HGS / Teil I

Mit Sicherheit ist es schwierig, sich nach nunmehr über 20 Jahren an Details der vielen durchgeführten baulichen Aktivitäten zu erinnern, bzw. Gesprächspartner für diese Zeitperiode zu finden.
Sichere Auskunft aber geben die im Archiv vorgefundenen Dokumente.
Sie belegen bereits für die Mitte der 80er Jahre planerische Aktivitäten für die Erweiterung des HGS in den Jahren 1990 bis 1994!
Ihren Niederschlag finden diese als präzisierte Forderungen des STMCVM in GVS-Nr.: D 373 054 vom November 1984. Mit der Erweiterung waren Voraussetzungen zu schaffen für die

  • Lösung der wachsenden Führungsaufgaben des HGS und der Organisation der Führung der Marinefliegerkräfte vom HGS aus,
  • die Einführung des Automatisierten Führungssystem der Flotte (AFSF)
  • die Ausstattung mit Führungsmitteln mit hohem Bedarf an Rechen- und Nachrichtentechnik.

Das vorhandene HBW/Bunker bot keine Möglichkeit der Erweiterung bzw. Umorganisation für den Einbau der Gerätetechnik AFSF mit großflächigen Bildschirmdisplays, automatisierten Arbeitsplätzen mit Rechen- und peripherer Technik sowie der sicherstellenden Nachrichtentechnik.
Mit einer Zuarbeit zur Aufgabenstellung Teil I der Verwaltung Spezialbauwesen/ 2. Abteilung mit der GVS-Nr. A 668 257 von 1984 zu den präzisierten Forderungen des STMCVM wird die Bauinvestition 7712/ 01/ 8817 bekannt (später Bauvorhaben 17/ 8817).
Ihr zu entnehmen ist die Vorgabe einer Legende für die Erweiterung des HGS.
So heißt es, die Erweiterung erfolgt gedeckt als Schaffung eines nachrichtentechnischen Lagers (NTL) als Erweiterungsmaßnahme zum vorhandenen Objekt.
Hinter dieser Legende verbirgt sich die Idee einer Erweiterung der Funktion des Objektes durch ein Teilobjekt untergeordneter Zweckbestimmung. Dazu ist eine Lagerzone zu schaffen, in der eine Lagerhalle als NTL mit erforderlichen Zufahrtsstraßen und Vorplätzen zu realisieren ist.
Der An- und Abtransport eingesetzter Bautechnik sowie die Errichtung eines unterirdischen Verbindungstunnels zum vorhanden Bauwerk erfolgen gedeckt.
Das Hallendach wird mit einem Infrarotanstrich versehen.
Während der Baudurchführung der Erweiterungsmaßnahmen (Halle, Schutzbauwerk) sind parallel Baumaßnahmen an bestehenden Teilobjekten des Objektes durchzuführen (Rekonstruktion Hochbauzone u.ä.), die die Anwesenheit von Baukapazitäten rechtfertigen.
Summa Summarum, alle Aktivitäten, einschließlich der Errichtung eines Verbindungstunnels zum bestehenden Bauwerk sind gedeckt durchzuführen.

Der 1. Entwurf für die Erweiterung des HGS sah den Bau eines zylindrischen Bauwerkes mit  drei Geschossen vor, die wie folgt genutzt werden sollten:
1.UG; Informationszentrum, Führungskräfte Marinefliegerkräfte. 2.UG; Führungs- und operatives Führungszentrum, Führungsgruppen Schiffsstoß- und Küstenraketenkräfte. 3.UG; Rechenzentrale und Klimaanlagen.
Frei werdende Räume im vorhandenen Bauwerk werden zur Erweiterung der Nachrichtenzentrale genutzt. An Personalbestand wurden für das neue HBW/Bunker 50 – 60 Personen geplant.
Erst nach Fertigstellung des neuen HBW war die Rekonstruktion des vorhandenen Bauwerkes geplant. 

 

 

Funktionsgrundrisse der 3 Untergeschosse des Erweiterungsbaus

 

Nach oben



Erweiterung HGS / Teil II

Das vorgestellte zylindrische Erweiterungsbauwerk war zwar im Entwurf diskutiert, fand offensichtlich nicht die erforderliche Unterstützung.
Ob nun aus ökonomischen Überlegungen oder noch nicht voll ausgereifter Technik, sei dahingestellt.
Die präzisierten Forderungen des STMCVM in GVS-Nr.: D 373 054 vom November 1984 aber blieben aktuell.
Das vorhandene Schutzbauwerk konnte die steigenden Führungsaufgaben mit der Einführung des automatisierten Führungssystems der Flotte (AFSF) und anderer Führungssysteme nicht erfüllen.
Eine Erweiterung des HGS blieb unausweichlich.
Eine neue Vorlagendokumentation der Aufgabenstellung für das Vorhaben 17/ 8817 vom Dezember 1988 mit der GVS-Nr.: B 1/ 13 348 nimmt Bezug auf die unter der Thematik „Erweiterung HGS / Teil I“ genannten Ausgangsbedingungen für die Tarnung und Legendenbildung.

Der 2. Entwurf (Bauvorhaben 17/ 8817) sieht die Erweiterung des HGS um ein 2-geschossiges Spezialbauwerk mit rechteckigem Grundriss, und einem Verbindungstunnel zu dem bestehenden und infolge zu rekonstruierenden Spezialbauwerkes der RS-18 vor.
Die Realisierung wurde unter der Tarnbezeichnung Nachrichten- Technisches- Lager (NTL) geplant.
Die Errichtung sollte unter der Anwendung des Prinzips der gedeckten Baudurchführung erfolgen.
Als Bauweise kam nur die neue Technik der Schlitzwandbauweise für Schachttiefen bis 20 m in Frage.
Ausgehend von der Tarnungskonzeption war damit die bauliche Lösung für eine gedeckte Baudurchführung des NTL erarbeitet.
Diese Lösung sah die Errichtung eines Spezialbauwerkes unter eine Halle mit den Rastermassen von 18,0 m Breite und 79,4 m Länge und zwei seitlichen Schiffen von 12,0 m Breite und 42,0 m Länge vor.
Das darunter liegende Bauwerk sollte die Abmessungen von 36 x 32,40 x 13,5 m mit einer überkragenden Zerschellschicht haben. Die bauliche Verbindung zwischen dem Spezialbauwerk und dem bestehenden Bunker des HGS sollte durch einen bergmännisch zu schaffenden Verbindungstunnel mit den Abmessungen von 2,40 x 2,40 m und einer Länge von 40 m hergestellt werden.
Er sollte als Transport- und Verkehrsweg und der Medienführung dienen.


Folgende Darstellung zeigt das zu errichtende Spezialbauwerk unter der Hallenkonstruktion.

 

Grundriss 1. Untergeschoss Bauvorhaben 17/ 8817

 

Der Zugang für Personal und der Transport von Ausrüstungsgegenständen in der ständigen Gefechtsbereitschaft sollten über den separaten Eingang im 1. UG erfolgen.
Im Gefechtsfall hätte dieser als Notausgang gedient.

 

Grundriss 2. Untergeschoss Bauvorhaben 17/ 8817

Die personelle Erschließung des Schutzbauwerkes in Stufen höherer Gefechtsbereitschaft sollte über den Verbindungstunnel von der RS-18 erfolgen. 
Im Eingangsbereich ist auch ein Montageschacht eingelassen.

Die Verbindung zwischen Unter- und Obergeschoss erfolgt über 2 Treppenanlagen. Die Haupttreppe befindet sich in Nachbarschaft zum Montageschacht und die Nebentreppe im Bereich der Sanitäranlagen. Über den Montageschacht erfolgt der senkrechte Transport von Ausrüstungen vom 1. in das 2.UG und von dort bei Erfordernis über den Tunnel in das Bauwerk der RS-18.
Zur Gewährleistung des EMP / EMI Schutzes  erhält das gesamte Bauwerk eine Metallisolierung aus 6 mm Stahlblech an der Innenseite der Umfassungskonstruktion. Konstruktiv gesehen ist das Bauwerk als ein 3-feldriges und 2-geschossiges Rahmensystem zu sehen.
Nur im mittleren Bereich des Bauwerkes wird das System durch die Anordnung eines 12,6 x 15 m großen und über beide Geschosse gehenden Führungsraums (Führungszentrum) unterbrochen.  

Für die Erweiterung des HGS waren an Bauinvestitionen geplant in DDR Mark:

  • für das Teilvorhaben 1/ Hallenbau               3.640.000,00
  • für das Teilvorhaben 2/ Tunnelbau             10.980.000,00
  • für das Teilvorhaben 3/ HBW/Bunker          45.380.000,00

                                   Gesamtkosten                   60.000.000,00

Als Realisierungszeitraum der Bauinvestition 17/8817 waren geplant:

  • Baubeginn                                         04/1990
  • Errichtung NTL                                   07/1990 – 11/1994
  • Rekonstruktion RS-18                         06/1993 – 09/ 1994
  • Betriebsbereite Übergabe                    Ende 1994

 

Als Folge der Erweiterung war eine umfangreiche Rekonstruktion des bestehenden Bauwerkes notwendig.
Die Planungen waren konzentriert auf

  • die Erweiterung der digitalen Übertragungstechnik, vorrangig PCM- Trakte,
  • die Erweiterung der Funkempfangszentrale durch rechnergestützte Funkleitzentralen und Schnelltelegraphie,
  • die Neuerrichtung einer UKW- Funkstelle,
  • die Erneuerung und Erweiterung des Netzes des Spezial- Nachrichten- Verbindungsdienstes (SND) zur Bereitstellung gedeckter Nachrichtenverbindungen,
  • die Erneuerung und Erweiterung der Fernsprechvermittlungstechnik - Ausbau der alten Großwahl-Nebenstellen-Anlage (GWN) und Einsatz von 2 Stck. NZ 400 (ENA), elektronische Vermittlungssysteme zur Versorgung von rd. 420 Teilnehmern.
  • die Veränderung und Erweiterung des Endstellennetzes, die durch den Anschluss des „NTL“ bedingt waren.

Alle nachrichtentechnischen Anlagen sollten gegen die Wirkungen des elektromagnetischen Impulses (EMP/EMI) bei Kernwaffendetonationen gesichert installiert werden.

Nach oben



Abschlussbetrachtung

Über Bunkeranlagen ist in den Jahren nach der Wende viel geschrieben worden.
Es sind Relikte gegenseitigen Wettrüstens während des kalten Krieges.
Sie wurden auf beiden Seiten des eisernen Vorhanges errichtet und betrieben.
Ein Teil dieser Bunker wurde privatisiert, Eigentümer und Vereine kümmern sich teilweise um ihren Erhalt als Denkmale.
Einige haben durch Chaoten und Zerstörer verursachte Verwüstungen und Schäden in den ersten Jahren nach der Wende überstanden.
Jahrzehntelange Geheimnisse um solche Anlagen machen sie noch heute interessant.
Nicht nur ihre einstige Funktion und Zweckbestimmung, auch ihre ingenieur-technische Bauweise steht im Zentrum des Interesses.
Bunkerbetreiber und Vereine vermitteln den Besuchern überwiegend ein objektives und reales Bild von den Anlagen.
Sie erinnern an eine Zeit höchster Gefahr für den Weltfrieden.
Sie regen an zum Nachdenken über den Wahnsinn von Hochrüstung und die Führung von Kriegen. 
In den neuen Bundesländern sind es einige wenige Bunker-Museen, in denen die Besucher über die 40-jährige Militärgeschichte der DDR und darüber hinaus aufgeklärt und konfrontiert werden. 

Die hier beschriebene Bunkeranlage ist in der Öffentlichkeit weniger bekannt.
Sie wurde nach der Wende verschlossen und versiegelt.
Bauliche Anlagen und Gelände sind privatisiert.
Historiker, (sich auch als solche bezeichnende) und Autoren von Sachbüchern haben diese Bunkeranlage mit ihrer Funktion und Zweckbestimmung beschrieben. Sie taten das bestimmt überwiegend in bester Absicht, aber in der Regel auf der Grundlage von Erinnerungen, Erzählungen und Aussagen Dritter.
Im Einzelfall möge auch hier und dort ein Zeitdokument zur Verfügung gestanden haben.
Autoren formulierten aus dem Verständnis der verarbeiteten Informationen.
Mit den hier vermittelten Informationen und Aussagen zur Bunkeranlage Tessin werden Widersprüche und fehlerhafte Aussagen zu bisherigen Beschreibungen sichtbar.
Diese hier zu listen war nicht beabsichtigt.
Der interessierte Leser der Website wird sie erkennen, einordnen und bewerten.
Alle Details zum Inhalt dieser Website sind von Dokumenten bestätigt!

Nach oben

Website Security Test